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Stichworte zum MietrechtA B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W Y Z QualmQualm von Zigaretten erlaubt (dmb) Auch ungewöhnlich starke Nikotinablagerungen in der Wohnung rechtfertigen keinen Schadensersatzanspruch des Vermieters, entschied jetzt das Landgericht Hamburg (333 S 156/00).
Nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) hatte der Mieter - ein starker Raucher - nur 15 Monate in der Wohnung gewohnt. Da der Mieter nicht zu Schönheitsreparaturen verpflichtet war, verlangte der Vermieter nach Auszug des Mieters Schadensersatz wegen "starker Nikotinverschmutzung", die weit über den "normalen vertraglichen Gebrauch" hinausgegangen sei.
Das Landgericht Hamburg erklärte, dass die Beeinträchtigungen durch Nikotinablagerungen in der Wohnung in Folge des Rauchens keinen Schadensersatzanspruch rechtfertigten. Rauchen, auch intensives Rauchen, sei Teil der privaten Lebensgestaltung des Mieters. Die durch das Rauchen hervorgerufenen Nikotinablagerungen in der Wohnung seien bei der Nutzung der Wohnung durch einen starken Raucher zwangsläufig und vom vertragsgemäßen Mietgebrauch gedeckt.
Nach Informationen des Deutschen Mieterbundes entschied ähnlich wie das Landgericht Hamburg in der Vergangenheit auch das Landgericht Köln (9 S 188/98 und 1 S 307/90) und beispielweise das Amtsgericht Waldbröl (6 C 318/98). Dagegen hielten das Landgericht Paderborn (1 S 2/00) und das Amtsgericht Tuttlingen (1 C 52/99) exzessives und übermäßiges Rauchen für eine vertragswidrige Nutzung der Wohnung.
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