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Stichworte zum MietrechtA B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W Y Z Mietspiegel
(dmb) Mietspiegel, mit denen die ortsübliche Vergleichsmiete am sichersten und besten nachgewiesen werden kann, werden nach Informationen des Deutschen Mieterbundes (DMB) immer beliebter. Das Hamburger Forschungsinstitut F + B hat ermittelt, dass aktuell in jeder dritten, das heißt in 500 Gemeinden ab 10.000 Einwohner, Mietspiegel vorhanden sind. Insbesondere in größeren Städten sind Mietspiegel nicht mehr wegzudenken. In Großstädten ab 100.000 Einwohner haben 87 Prozent der Städte diese Preisübersicht über die örtlichen Mieten, und in Städten mit mehr als 500.000 Einwohnern sind es 11 von 13.
Nach dem Gesetz muss der Vermieter eine Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete begründen. Als Begründungsmittel stehen ihm Vergleichs-wohnungen, Sachverständigengutachten oder Mietspiegel zur Verfügung. Für den Deutschen Mieterbund sind Mietspiegel die einfachste und beste und aus Mietersicht transparenteste Möglichkeit der Begründung. Für Vermieter sind Mietspiegel eine preiswerte und akzeptierte Variante. Seit dem Jahr 2001 gibt es neben den einfachen Mietspiegeln auch so genannte qualifizierte Mietspiegel. Diese Mietspiegel sind nach wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt worden. Der Vermieter muss bei Mieterhöhungen auf dieses Zahlenwerk zurückgreifen. Bei einer möglichen gerichtlichen Auseinandersetzung über die Mieterhöhung gilt die Vermutung, dass die Werte des Mietspiegels die ortsübliche Miete korrekt wiedergeben. Online-Beratung zum Mietrecht
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